Steuererklärungen
Gerade bei der Bearbeitung der Steuererklärungen besteht häufig ein gewisser Spielraum für Steueroptimierung. Im Rahmen der Vorgespräche werde ich mit Ihnen diesen aufzeigen und versuchen, FinanzbuchhaltungAlle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen, werden mit Hilfe der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten aufgezeigt und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt, welche den Gewinn oder Verlust des Unternehmens nachweist. LohnbuchhaltungDie Lohnbuchhaltung beinhaltet im Wesentlichen die betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. BetriebsprüfungenDie Betriebsprüfung oder auch Außenprüfung ist eine von der Finanzverwaltung durchgeführte Gesamtüberprüfung der steuerlich relevanten Sachverhalte. Sie dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Sofern sich auch bei Ihnen das Finanzamt zur Prüfung anmeldet, stehe ich Ihnen für die Abwicklung, Bearbeitung und Besprechungen gerne zur Verfügung. Erbfolge-BeratungDie Erbfolge unterscheidet man grundsätzlich zwischen der gesetzlichen – und der gewillkürten Erbfolge. Obwohl die gewillkürte Erbfolge einiges an steuerlichen Gestaltungsspielraum bietet, findet sie in der Praxis nach wie vor selten Anwendung, da der Tod sowie die Trauerbewältigung ein in unserer Gesellschaft gut verschwiegenes Thema darstellt. Wollen Sie den Bann brechen und vorzeitig für die Notwendige Sicherheit Ihrer Liebsten Sorgen, berate ich Sie hierzu gerne. Einspruch- /KlageverfahrenSie haben Ihre Steuererklärung eigenständig bearbeitet und der Steuerbescheid weicht nun von Ihrer beantragten Veranlagung ab? Gerne bin ich Ihnen behilflich Ihren Steuerbescheid auf Korrektheit zu überprüfen und Sie in einem notwendigen Einspruch- oder auch Klageverfahren zu vertreten bzw. zu unterstützen. Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist einen Monat nach erfolgreicher Bekanntgabe des Steuerbescheides endet. |
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Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Feststellungserklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Luxemburgisches Steuerrecht
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