Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen

Gerade bei der Bearbeitung der Steuererklärungen besteht häufig ein gewisser Spielraum für Steueroptimierung. Im Rahmen der Vorgespräche werde ich mit Ihnen diesen aufzeigen und versuchen,
diesen Spielraum bestmöglich auszuschöpfen.

Finanzbuchhaltung

Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen, werden mit Hilfe der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten aufgezeigt und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt, welche den Gewinn oder Verlust des Unternehmens nachweist.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtend ist.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung beinhaltet im Wesentlichen die betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Eine weitere Aufgabe ist die regelmäßige Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.
Gerne übernehme ich in diesem Zusammenhang auch die Abwicklung ihres elektronischen diesbezüglichen Zahlungsverkehrs.

Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfung oder auch Außenprüfung ist eine von der Finanzverwaltung durchgeführte Gesamtüberprüfung der steuerlich relevanten Sachverhalte. Sie dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.

Sofern sich auch bei Ihnen das Finanzamt zur Prüfung anmeldet, stehe ich Ihnen für die Abwicklung, Bearbeitung und Besprechungen gerne zur Verfügung.

Erbfolge-Beratung

Die Erbfolge unterscheidet man grundsätzlich zwischen der gesetzlichen – und der gewillkürten Erbfolge. Obwohl die gewillkürte Erbfolge einiges an steuerlichen Gestaltungsspielraum bietet, findet sie in der Praxis nach wie vor selten Anwendung, da der Tod sowie die Trauerbewältigung ein in unserer Gesellschaft gut verschwiegenes Thema darstellt.

Wollen Sie den Bann brechen und vorzeitig für die Notwendige Sicherheit Ihrer Liebsten Sorgen, berate ich Sie hierzu gerne.

Einspruch- /Klageverfahren

Sie haben Ihre Steuererklärung eigenständig bearbeitet und der Steuerbescheid weicht nun von Ihrer beantragten Veranlagung ab?

Gerne bin ich Ihnen behilflich Ihren Steuerbescheid auf Korrektheit zu überprüfen und Sie in einem notwendigen Einspruch- oder auch Klageverfahren zu vertreten bzw. zu unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist einen Monat nach erfolgreicher Bekanntgabe des Steuerbescheides endet.

Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Feststellungserklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung,  Luxemburgisches Steuerrecht

Breuer & Otto Personal Tax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft | 23, Am Scheerleck |L-6868 Wecker| Tel.: + 352 24 84 94 50| Email: martina.otto@breuer-otto.tax

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